Fachliche Kundenberatung und Verkauf der Wertpapiere findet ausschließlich über qualifizierte Berater, die nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen und Mitglied im EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) sind, statt.
Was bedeutet fachliche Kundenberatung für den Verkauf von Finanzinstrumenten?
Für den Verkauf von Wertpapieren, insbesondere auch für die Vermittlung von Genussscheinen ist eine entsprechende Qualifikation und Erlaubnis notwendig, bzw. eine solche wird von den jeweiligen Emittenten gefordert.
Diese Erlaubnis/Qualifikation/Zulassung regelt unter anderem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Kreditwesengesetz (KWG).
Jeder Berater, der einem Kunden ein Wertpapier (Finanzinstrument) vermittelt, muss laut Gesetzgeber Finanzdienstleistungsinstitut sein. Er hat die fachliche Voraussetzung für die Vermittlung nachzuweisen.
In Kooperation mit Finanzdienstleistungsinstituten bietet die Neue Kommerzial die Möglichkeit der Haftungsübernahme durch diese Unternehmen gemäß § 2 Abs. 10 KWG für ihre Vertriebspartner.
